AGB

Wer Bedingung früh erfährt,
Gelangt bequem zur Freiheit.
Wem Bedingung sich spät aufdringt,
Gewinnt nur bittre Freiheit.

(Johann Wolfgang von Goethe)

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der textract GmbH & Co. KG

(nachfolgend textract genannt)

 

Geltungsbereich

Soweit nicht ausdrücklich und schriftlich anders bestimmt, liegen diese Bedingungen allen Angeboten, Lieferungen und Leistungen von textract zugrunde.
Andere Geschäftsbedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.
Aufträge von Auftraggebern, denen diese Bedingungen bekannt sind, gelten als zu diesen Bedingungen erteilt, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich anders bestimmt.

Zustandekommen des Vertrags

Die Angebote von textract sind freibleibend, sofern sie im Angebotstext nicht ausdrücklich als bindend bezeichnet sind. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Annahme einer Bestellung, durch Auftragsbestätigung oder durch Ausführung des Auftrags zustande. Für den Vertragsinhalt ist die schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend, sofern eine solche erfolgt.

textract ist an Angebote drei Monate ab Datum des Angebotsschreibens gebunden. Erfolgt der Auftragseingang nach Ablauf dieser Frist, so ist textract berechtigt, die Preise den dann geltenden Listenpreisen oder Honorarsätzenanzupassen.

Außendienstmitarbeiter von textract haben keine Abschlussvollmacht. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit schriftlicher Bestätigung. textract behält sich vor, Irrtümer in seinen Angeboten, Rechnungen und Mitteilungen, wie z. B. Schreib- und Rechenfehler und die aus ihnen abgeleiteten Ergebnisse jederzeit zu berichtigen.

Eigentum, Urheberrecht

Für Entwürfe und Erzeugnisse von textract als persönliche geistige Schöpfung gilt das Urheberrechtsgesetz. Entwürfe und Erzeugnisse dürfen einschließlich der Urheberbezeichnung weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen oder Details – ist unzulässig. Die Arbeiten dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden. Jede anderweitige Nutzung ist nur mit der schriftlichen Einwilligung und nach Vereinbarung eines zusätzlichen Nutzungshonorars gestattet.

An Entwürfen und Erzeugnissen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Alle Vorschläge/Entwürfe, gleichgültig, ob sie zur Ausführung gelangen oder nicht, bleiben Eigentum von textract. Layouts, Programmentwürfe und sonstige Unterlagen sind textract nach angemessener Frist, spätestens jedoch auf Anforderung, unversehrt zurückzugeben.

Entwürfe und Erzeugnisse bilden zusammen mit der Einräumung der Nutzungsrechte eine einheitliche Leistung. Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründet kein Miturheberrecht, es sei denn, dass dies ausdrücklich schriftlich vereinbart worden ist.

Der Auftraggeber versichert mit Auftragserteilung, dass er im Besitz aller Urheber- und Nutzungsrechte (Vervielfältigungs- und Reproduktionsrechte) für das textract zur Bearbeitung übergebene Material ist. Werden bei Ausführung des textract erteilten Auftrags Rechte Dritter verletzt, stellt der Auftraggeber textract von allen Ansprüchen Dritter einschließlich der anfallenden Rechtsverfolgungskosten frei.

textract kann mit Zustimmung des Auftraggebers auf den Erzeugnissen in geeigneter Weise auf die Firma textract hinweisen. Der Auftraggeber kann die Zustimmung nur verweigern, wenn er hieran ein überwiegendes Interesse hat.

Lieferfrist, Mitwirkungspflicht

Lieferzeitangaben erfolgen nach bestem Wissen, begründen jedoch keine Verbindlichkeit. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn zum Ende der Lieferfrist das Erzeugnis textract verlassen hat oder dem Auftraggeber die Versandbereitschaft mitgeteilt wurde. Auch bei ausdrücklich garantierten Lieferterminen entbinden höhere Gewalt, Streiks, Aussperrungen oder von textract nicht verschuldete Lieferverzögerungen der Zubringerfirmen textract von jeglicher Haftung. Teillieferungen sind zulässig.

Die angegebenen Lieferzeiten beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klärung aller technischen Einzelheiten und Beibringung der vom Auftraggeber zu beschaffenden Unterlagen und Angaben. Sollte der Auftraggeber mit der Erfüllung dieser Mitwirkungspflichten in Verzug kommen, verlängert sich die Lieferfrist ohne weitere Ankündigung durch textract um den Zeitraum des Verzugs. Bei späteren Abänderungen des Vertrags, die die Lieferfrist beeinflussen können, verlängert sich die Lieferfrist angemessen, sofern nicht besondere Vereinbarungen hierüber getroffen werden.

Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten trotz Fristsetzung und Kündigungsandrohung nicht nach, so kann textract den Vertrag kündigen und wird von seiner vertraglichen Leistungspflicht frei. Außerdem ist textract berechtigt, alle bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Aufwendungen in Rechnung zu stellen.

Gefahrenübergang

Die Gefahr geht bei der Auslieferung von Erzeugnissen auf den Auftraggeber über; der Versand erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers. Dies gilt auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde. Eine Versicherung der Liefergegenstände gegen Transportschäden erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Kunden.

Den aus der Nutzung von Post, Telefon, Telefax, E-Mail und anderen Übermittlungsarten, namentlich aus Verlust, Verspätung, Missverständnissen, Verstümmelungen oder Doppelausfertigungen entstehenden Schaden trägt der Auftraggeber, sofern textract kein grobes Verschulden trifft.

Preise

Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Verpackungs-, Transport- und Transportversicherungskosten sind in den Preisen nicht enthalten und werden gesondert in Rechnung gestellt. Sonder- und Änderungswünsche werden nach schriftlicher Auftragsbestätigung zusätzlich nach Aufwand berechnet.

Zahlung, Eigentumsvorbehalt

Rechnungen sind ohne jeden Abzug innerhalb von 20 Tagen ab Rechnungsdatum fällig. Zahlungen sind nur direkt an textract zu leisten und gelten bei Eingang auf Konten von textract als erfolgt. Schecks und Wechsel werden nur zahlungshalber, letztere nur aufgrund besonderer Vereinbarung entgegengenommen, wobei Diskont, Wechselsteuer, Einzugs- und sonstige Kosten und Gebühren zu Lasten des Auftraggebers gehen.

textract ist berechtigt, für Lieferungen und Leistungen Vorauskasse zu verlangen. Sofern nicht anders vereinbart, sind je ein Drittel der Angebotssumme zzgl. der darauf entfallenden Umsatzsteuer bei Erhalt der Auftragsbestätigung und bei Versandbereitschaft zu zahlen. Der verbleibende Restkaufpreis wird inkl. aller Nebenkosten (Fracht, Verpackung, Versicherung) unmittelbar nach Abnahme des Auftraggebers und Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.

Erfolgt die Zahlung des Kaufpreises nicht wie vereinbart, behält sich textract die Geltendmachung von Verzugszinsen vor, die - sofern nicht ein höherer Verzugsschaden nachgewiesen wird - in Höhe von 9 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet werden. textract ist berechtigt, den gesamten Restkaufpreis zur sofortigen Zahlung fällig zu stellen, wenn der Auftraggeber mit zwei oder mehr aufeinanderfolgenden Zahlungsraten säumig ist, und der säumige Betrag mehr als 10 % des Kaufpreises ausmacht.

Soweit nicht gesetzlich zwingende Vorschriften entgegenstehen, ist textract nach Ablauf eines Monats ab Eintritt des Zahlungsverzugs weiterhin berechtigt, vom Auftraggeber die Herausgabe der Liefergegenstände zu verlangen und/oder diesem mit sofortiger Wirkung deren weitere Nutzung zu untersagen. Die Ausübung dieses Rechts gilt im Zweifelsfalle nicht als Rücktritt vom Vertrag.

textract behält sich das Eigentum an den Liefergegenständen so lange vor, bis sämtliche Forderungen von textract aus Geschäften mit dem Auftraggeber restlos beglichen sind. Bei der Verbindung oder Vermischung von unter Eigentumsvorbehalt stehenden Teilen mit anderen Gegenständen räumt der Auftraggeber textract ein entsprechendes Miteigentum an der dann entsprechenden Sachgesamtheit ein. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts gilt – vorbehaltlich der Vorschriften des Abzahlungsgesetzes – nicht als Rücktritt vom Vertrag. Kosten, die textract durch die Geltendmachung und Verteidigung entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers.

Gegenüber Forderungen von textract kann der Auftraggeber nur mit unbestrittenen Gegenforderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht begründen. Ein Zurückbehaltungsrecht wegen Forderungen, die nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen, steht ihm nicht zu.

Gewährleistung, Haftung

textract gewährleistet eine dem Stand der Technik bei Vertragsabschluss entsprechende einwandfreie Beschaffenheit der Liefergegenstände. Die Gewährleistung erlischt, sofern die Liefergegenstände unsachgemäß behandelt oder ohne Zustimmung von textract verändert werden.

Gewährleistungsrechte stehen nur dem unmittelbaren Auftraggeber zu und sind nicht abtretbar.

textract haftet insbesondere bei Beschädigung oder Verlust übergebener Unterlagen des Auftraggebers – außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit – nur bis zur Höhe des Materialwerts. Der Auftraggeber hat wertvolle Unterlagen auf eigene Kosten gegen Beschädigung oder Verlust zu versichern. Materialbedingte Farb- und Tonwertabweichungen von den Vorlagen begründen kein Recht zur Reklamation. Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Originaldatenträger von bei der Erteilung von Aufträgen textract übergebenen elektronischen Datenträgern stets bei ihm verbleiben.

Reklamationen können nur sofort, spätestens innerhalb von sechs Tagen schriftlich und bei vollständiger Rücksendung der beanstandeten Liefergegenstände anerkannt werden. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind textract unverzüglich nach Entdeckung (spätestens aber innerhalb von drei Monaten nach Erhalt) schriftlich mitzuteilen.

Die Abnahme und Freigabe der von textract gelieferten Erzeugnisse hat nach Erhalt unverzüglich durch schriftliche Erklärung des Auftraggebers zu erfolgen. Nach Ablauf von sechs Tagen ist textract berechtigt, schriftlich eine Frist von zwei Wochen zur Abgabe dieser Erklärung zu setzen. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Auftraggeber innerhalb dieser Frist die Gründe für die Verweigerung der Abnahme nicht schriftlich spezifiziert.

textract haftet nicht für Schäden, die durch die Vervielfältigung und Verbreitung eines durch den Auftraggeber oder einen Dritten veränderten Erzeugnisses entstehen.

Auch ohne Hinweise seitens textract sind im Zweifel sämtliche Erzeugnisse ausfuhrgenehmigungspflichtig. Der Auftraggeber anerkennt deutsche und auch ausländische Exportkontroll-Bestimmungen und -Beschränkungen und verpflichtet sich, solche Produkte oder technische Informationen weder direkt noch indirekt an Personen, Firmen oder in Länder zu verkaufen, exportieren oder anderweitig weiterzugeben, wenn dies gegen ausländische oder deutsche Gesetze oder Verordnungen verstößt, sowie gegebenenfalls auf eigene Kosten alle erforderlichen Exportdokumente einzuholen.

Rücktrittsrecht

Der Auftraggeber kann vom Vertrag zurücktreten, wenn textract mit der Lieferung oder Herstellung der bestellten Ware über eine vom Auftraggeber gesetzte angemessene Nachfrist hinaus im Verzuge ist und dem Auftraggeber ein längeres Zuwarten nach Treu und Glauben nicht zugemutet werden kann. Das gleiche gilt, wenn textract innerhalb einer ihr gesetzten Nachfrist, die angemessen sein muss, zur Beseitigung von Mängeln im Rahmen der Gewährleistung, die die bestimmungsgemäße wirtschaftliche Nutzung des Liefergegenstands ernsthaft beeinträchtigt, nicht in der Lage ist.

Kooperation, Geheimhaltung

Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass textract zur Erbringung bestimmter Teilleistungen nach Bedarf Kooperationspartner beauftragt. Des Weiteren ist es textract gestattet, auch für Unternehmen tätig zu werden, die gegebenenfalls zu dem Auftraggeber in einem Wettbewerbsverhältnis stehen.

Unterlagen und Informationen, die textract vom Auftraggeber zur Erbringung der vereinbarten Leistungen übergeben oder zur Kenntnis gebracht werden, werden von textract vertraulich und mit der notwendigen Sorgfalt gegenüber Dritten behandelt.

Erfüllungsort, Gerichtsstand

Erfüllungsort für sämtliche vertraglichen Leistungen ist Heilbronn. Gegenüber kaufmännischen Kunden (im Sinne des HGB) gilt der Gerichtsstand Heilbronn als vereinbart; ebenso gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

Anzuwenden ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Salvatorische Klausel

Sollte in diesen Geschäftsbedingungen eine Bestimmung, aus welchem Grund auch immer, nichtig oder eine Regelungslücke enthalten sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung oder fehlende Regelung durch eine solche zu ersetzen, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung oder fehlenden Regelung am ehesten entspricht. Im Zweifel sind Einzelbestimmungen so auszulegen, dass sie dem Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht widersprechen.